Entwurf, vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Platzhalter in eckigen Klammern sind noch offen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung, Vertragspartner, nur Unternehmer

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Kimaro Cockpit zwischen Karim Abdel-Naby, Kimaro Consulting, Schumannstraße 20, 66111 Saarbrücken (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verbraucher sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Kimaro Cockpit ist eine Web-Anwendung, die Daten aus Quellen des Kunden (etwa Bank, Buchhaltung, Kalender, Postfach, Vertrieb) in einer Übersicht zusammenführt, Kennzahlen darstellt und mit KI-Funktionen Vorschläge vorbereitet. Der Anbieter stellt die Software als Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Eine Überlassung der Software zur Installation ist nicht geschuldet.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(3) Anbindungen an Dienste Dritter (etwa Banken, Kalender, E-Mail) hängen von deren Schnittstellen ab. Fallen diese weg oder ändern sie sich, schuldet der Anbieter keine gleichwertige Anbindung.

§ 3 Vertragsschluss und Testzeitraum

(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und der Bestätigung durch den Anbieter zustande.

(2) Die ersten 14 Tage sind ein kostenloser Testzeitraum. Kündigt der Kunde nicht vor dessen Ende, geht der Vertrag in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über und die Einrichtung sowie die erste Monatsvergütung werden fällig [prüfen: oder endet automatisch, je nach Umsetzung der Abrechnung]. Der Anbieter gewährt den Testzeitraum pro Kunde einmal.

§ 4 Tarife und Preise

TarifEinrichtung (einmalig)Pro MonatNutzer
Solo990 €59 €1
Team2.490 €149 €bis 5
Businessab 4.900 €299 €bis 15, nach individuellem Angebot
Zusätzliche Agenten490 bis 1.500 €19 bis 49 €nach Angebot

(1) Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht ausgewiesen. Fällt die Kleinunternehmerregelung weg, darf der Anbieter die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnen [prüfen].

(2) Die Einrichtung ist eine eigenständige Leistung. Sie wird mit der ersten Zahlung nach dem Testzeitraum fällig. Sobald der Anbieter die Einrichtung erbracht hat, wird die Vergütung dafür nicht erstattet, auch nicht bei späterer Kündigung.

(3) Die monatliche Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird über den vom Anbieter angebotenen Zahlungsdienst eingezogen. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch.

(4) Die Nutzung der KI-Funktionen ist bis zu einem monatlichen Budget im Preis enthalten [Höhe je Tarif eintragen]. Darüber hinaus rechnet der Anbieter nach Verbrauch ab, und zwar zu seinem Einkaufspreis beim KI-Anbieter zuzüglich 20 %. Der Anbieter kündigt das an, bevor Mehrkosten entstehen; der Kunde kann die Nutzung dann auf das Budget begrenzen [prüfen: an die Umsetzung des KI-Budgets anpassen].

(5) Leistungen, die nach individuellem Angebot erbracht werden (Business-Tarif, zusätzliche Agenten), richten sich nach dem Angebot; ergänzend gelten diese Bedingungen.

(6) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 14 Tagen] zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden [prüfen]. Kündigung in Textform (E-Mail genügt) oder über die Einstellungen im Cockpit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sagt aber keine bestimmte Quote zu. Wartung, Störungen bei Hosting- oder Datenbankanbietern, Ausfälle von Schnittstellen Dritter und höhere Gewalt können die Nutzung einschränken. Geplante Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugänge geheim, meldet Missbrauch unverzüglich und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Daten, die er ins Cockpit bringt oder über Anbindungen abrufen lässt, rechtmäßig verarbeiten darf. Für personenbezogene Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Der Kunde nutzt das Cockpit nicht rechtswidrig, lädt keine Schadsoftware hoch und greift nicht auf fremde Mandanten oder die Infrastruktur zu.

(4) Das Cockpit ist keine Primärablage. Der Kunde bewahrt Originale (etwa Belege, Kontoauszüge, Verträge) in seinen eigenen Systemen auf.

§ 8 KI-Funktionen

(1) Texte, Zusammenfassungen, Antwortentwürfe und Vorschläge der KI entstehen automatisch und können falsch, unvollständig oder veraltet sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit.

(2) KI-Vorschläge werden erst wirksam, wenn der Kunde sie freigibt. Der Kunde prüft sie vor der Freigabe und verantwortet, was er versendet, bucht oder entscheidet.

§ 9 Buchhaltungsfunktionen, keine Steuerberatung

Die Buchhaltungs- und Finanzfunktionen bereiten Unterlagen vor (etwa Zuordnung von Belegen, Übersichten, Fristen, Rechnungsentwürfe). Sie ersetzen keine Steuerberatung, keine ordnungsmäßige Buchführung im Sinne der GoBD und keine Prüfung durch einen Steuerberater. Für Steuererklärungen, Aufbewahrung und die Richtigkeit seiner Buchhaltung bleibt der Kunde verantwortlich.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [Betrag, z. B. die Vergütung der letzten zwölf Monate] [prüfen].

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 11 Daten, Export und Vertragsende

(1) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung der Leistung.

(2) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis [z. B. 30 Tage] nach Vertragsende in einem maschinenlesbaren Format (JSON) exportieren (Einstellungen › Daten & Datenschutz). Danach löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrags wird. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Saarbrücken.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 19.09.2026